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Gemeinschaftsschule Baden Württemberg
09.09.2021
vom 08. September 2021
Das Kultusministerium informiert mit Schreiben vom 08. September 2021 üver verstärkte Gesundheitsschutzmaßnahme an Schulen und Kitas im neuen Schuljahr.
An Schulen, an denen die Kinder und Jugendlichen per Antigentest getestet werden, sollen ab dem 27. September 2021 bis zum 29. Oktober 2021 drei anstatt der bislang zwei Testungen pro Woche durchgeführt werden.
Ab dem 13. September 2021 sind alle Beschäftigten in Schulen und Kitas verpflichtet, sich täglich testen zu lassen. Immunisierte Personen können sich über einen einmaligen Nachweis ihres Impf- bzw. Genesenenstatus von der Testpflicht befreien lassen. Diese Regelung gilt zunächst bis zu den Herbstferien.
Die notwendigen Verordnungen werden derzeit geändert und nachgereicht.
Das Anschreiben des Kultusministeriums finden Sie HIER.
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