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Schultage mit besonderen Regeln

23.09.2020

Schultage mit besonderen Regeln

Seit einer Woche läuft an der Gemeinschaftsschule der Betrieb unter Pandemiebedingungen. So manches ist anders als sonst. Bild: Cornelia Putschbach, Südkurier

Schultage mit besonderen Regeln

Seit einer Woche läuft an der Gemeinschaftsschule der Betrieb unter Pandemiebedingungen. So manches ist anders als sonst.

Mönchweiler. Vor einer Woche hat an der Gemeinschaftsschule Mönchweiler nach den Sommerferien der reguläre Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen begonnen. Verschiedene Maßnahmen sollen die Sicherheit von Schülern und Lehrern gewährleisten. Sie wurden in einer erweiterten Schulordnung festgeschrieben, die von Schülern und Eltern unterschrieben zum Schuljahresbeginn vorgelegt werden musste.

Etwas früher starteten bereits in den letzten zwei Ferienwochen 40 Kindern und zehn Lehrer mit einer Lernbrücke, die diesen Schülern den Start nach schwierigen Schulwochen im vergangenen Halbjahr erleichtern sollte. Schon dabei habe man feststellen können, dass die Auflagen der erweiterten Schulordnung angenommen und umgesetzt werden, berichtet Hauptamtsleiter Sebastian Dufner.

Für den Start des Schuljahres wurden alle Lehrer vom Land mit Masken ausgestattet. Maskenpflicht besteht auf dem gesamten Schulgelände der Gemeinschaftsschule während der Schulzeit, außer beim Essen und Trinken in den Pausen. Dies gilt auch für die Außenbereiche, Flure, Toiletten, Mensa und Aula. Während des Unterrichts ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes freiwillig. Auch wenn das Kultusministerium keinen Mund-Nasenschutz für Grundschüler vorschreibt, gibt es diesbezüglich eine Sonderregelung in der erweiterten Schulordnung der Gemeinschaftsschule Mönchweiler. Sie besagt, dass auch alle Grundschüler auf dem Schulgelände und auf den Wegen einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.

Auch räumlich werden besondere Maßnahmen umgesetzt. Die Türen zu den Klassenräumen sowie zu den Sanitärbereichen sind verkeilt und bleiben immer offen. Somit findet hier eine dauerhafte Durchlüftung statt. Die Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden. Die Gänge sowie der Pausenhof sind mit Abstandsmarkierungen versehen. Auch die Mensa wurde räumlich aufgeteilt, so dass vier Essensräume vorhanden sind. Es wird zu drei Essenszeiten gegessen. Ebenso erfolgt die Nutzung des Pausenhofs komplett nach Klassen getrennt. Eine Frühbetreuung kann derzeit an der Gemeinschaftsschule nur für die Klassen eins und zwei angeboten werden.

Weil die Durchmischung der Klassen vermieden werden muss, ist es nicht möglich, Schüler der Klassen drei und vier in der Frühbetreuung zu berücksichtigen.

von Cornelia Putschbach 23.09.20

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